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Wann kann eine Verbesserung verlangt werden?

5. September, 2014

By Gerhard Egger

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Wenn der Mangel behebbar ist, kann der Übernehmer Verbesserung oder Austausch verlangen. Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist vorzunehmen. Das Gesetz verschweigt sich darüber, was eine angemessene Frist ist. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, was als angemessene Frist anzusehen ist.